Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist lt. §7 der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV) verpflichtend vorzusehen.
Hinweis: Dieses Muster kann nicht unverändert übernommen werden. Passen Sie mindestens die untenstehenden Kontaktdaten für den gesetzlich vorgeschriebenen Feedbackmechanismus für Barrierefreiheit an. Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Texte, sofern die ursprünglich ausgelieferten Softwareoberflächen redaktionell und anderweitig verändert wurden, so daß Auswirkungen auf die Barrierefreiheit entstehen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde gemäß den Vorgaben in §12 b des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG Deutschland) erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze weichen zum Teil von den Wortlauten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ab und sind auch untereinander verschieden.
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Musterstadt Hochschule
Die/Der Beauftragte für Barrierefreiheit
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Telefon: 0111-222-3333
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